Deine Idee bleibt deine Idee.
Mit jeder Einreichung über „Idee einreichen“ stellen wir dir automatisch diese Vertraulichkeitszusage aus: einseitig, verbindlich für uns, mit Dokument-Nummer, Zeitpunkt und Prüfsumme deiner Angaben. Du verpflichtest dich zu nichts.
Das sichern wir dir zu.
- Wir nutzen deine Idee nicht selbst und bauen nichts Ähnliches daraus.
- Wir berichten nirgends darüber und besprechen sie mit niemandem außerhalb unseres Teams.
- Alle Rechte bleiben bei dir. Wir erhalten keine Lizenz und keine Nutzungsrechte.
- Keine Weitergabe an Dritte, keine Verarbeitung durch externe KI-Dienste.
- Auf Wunsch löschen wir alles sofort, sonst spätestens sechs Monate nach einer Absage.
- Gilt fünf Jahre, mit oder ohne Zusammenarbeit. Du verpflichtest dich zu nichts.
So funktioniert die Ausstellung.
Du musst nichts unterschreiben und nichts anfordern. Das Dokument entsteht automatisch in dem Moment, in dem deine Idee bei uns ankommt.
- 01
Einreichen
Du füllst das Formular „Idee einreichen“ aus und sendest es ab.
- 02
Ausstellen
Wir erzeugen dein Dokument mit Nummer, Zeitpunkt und einer SHA-256-Prüfsumme deiner Angaben. Die Prüfsumme belegt, was du wann eingereicht hast.
- 03
Erhalten
Die vollständige Zusage kommt sofort per E-Mail, dazu ein Link zum Dokument, das du speichern oder als PDF drucken kannst.
Der vollständige Text.
Vertraulichkeitszusage: Einseitige Verpflichtung von Agentur56 gegenüber Einreichern von App-Ideen
Version 1.0, Stand 26. Oktober 2026. Aussteller: Auras & Bielawski GbR (Agentur56), vertreten durch die Gesellschafter Wadim Auras und André Bielawski, Eduard-Bäumer-Str. 4, 56288 Kastellaun.
Wer uns eine App-Idee anvertraut, soll sicher sein, dass sie bei uns bleibt. Deshalb verpflichten wir, die Auras & Bielawski GbR (Agentur56), uns mit dieser Erklärung einseitig und verbindlich gegenüber jeder Person, die über das Formular „Idee einreichen“ auf agentur56.de eine Idee einreicht (nachfolgend „Einreicher“). Der Einreicher übernimmt mit dieser Erklärung keine Pflichten.
1. Was vertraulich ist
Vertraulich sind alle Informationen, die der Einreicher uns im Zusammenhang mit seiner Idee mitteilt: die Idee selbst, das Konzept, Zielgruppe, Geschäftsmodell, Name und Arbeitstitel, Skizzen, Prototypen, Links, Zahlen, Unterlagen sowie alles, was in Gesprächen, E-Mails und Terminen zur Idee besprochen wird. Vertraulich ist auch die Tatsache, dass der Einreicher uns eine Idee vorgestellt hat.
Auf eine Kennzeichnung als „vertraulich“ kommt es nicht an. Im Zweifel behandeln wir eine Information als vertraulich.
2. Wozu wir uns verpflichten
Wir verwenden die vertraulichen Informationen ausschließlich, um die Idee zu prüfen und mit dem Einreicher über eine mögliche Zusammenarbeit zu sprechen. Für keinen anderen Zweck.
Wir werden die Idee nicht selbst umsetzen, nicht für eigene Produkte verwenden und keine gleiche oder im Kern ähnliche App auf Grundlage der vertraulichen Informationen entwickeln, anbieten, verkaufen oder an Dritte vermitteln. Das gilt auch für unseren App Store und für Beteiligungen an anderen Gründungen.
Wir werden über die Idee nicht berichten, sie nicht besprechen und sie nicht erwähnen: nicht öffentlich, nicht in sozialen Netzwerken, nicht in Blog, Newsletter, Vorträgen, Referenzen, Fallstudien oder Werbung und nicht gegenüber Kunden, Partnern, Investoren oder anderen Einreichern. Auch nicht anonymisiert, nicht in Teilen und nicht als Beispiel.
Wir geben die vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiter und übergeben sie keinem externen Dienst zur Auswertung. Insbesondere nutzen wir sie nicht zum Training, zur Verbesserung oder als Eingabe externer KI-Systeme.
3. Wer Zugang hat
Zugang zu den vertraulichen Informationen haben nur die Gesellschafter der Auras & Bielawski GbR sowie Mitarbeitende und Berater, die für die Prüfung der Idee unbedingt eingebunden werden müssen und die wir vorher schriftlich zu mindestens gleicher Vertraulichkeit verpflichtet haben. Wir stehen für die Einhaltung durch diese Personen ein wie für unser eigenes Verhalten.
Die Informationen werden auf unseren eigenen Systemen gespeichert, mit Zugriffsschutz und verschlüsselter Übertragung.
4. Was nicht unter diese Zusage fällt
Nicht vertraulich sind Informationen, die zum Zeitpunkt der Einreichung bereits öffentlich bekannt waren oder ohne unser Zutun öffentlich werden, die wir nachweislich schon vor der Einreichung kannten oder unabhängig davon entwickelt haben, oder die wir rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitspflicht von einem Dritten erhalten haben. Die Beweislast dafür tragen wir.
Müssen wir vertrauliche Informationen aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung offenlegen, informieren wir den Einreicher vorher, soweit das rechtlich zulässig ist, und legen nur offen, was zwingend verlangt wird.
5. Rechte an der Idee
Alle Rechte an der Idee, am Konzept und an überlassenen Unterlagen bleiben beim Einreicher. Durch die Einreichung, die Prüfung oder Gespräche erhalten wir keine Nutzungsrechte, keine Lizenz und keine sonstigen Rechte an der Idee. Rechte gehen nur über, wenn beide Seiten dies später in einem gesonderten, schriftlichen Vertrag vereinbaren.
6. Rückgabe und Löschung
Kommt keine Zusammenarbeit zustande, löschen wir alle vertraulichen Informationen spätestens sechs Monate nach unserer Absage. Auf Wunsch des Einreichers löschen wir sie jederzeit früher und bestätigen die Löschung per E-Mail. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt; aufbewahrte Daten unterliegen weiterhin dieser Zusage.
7. Dauer
Diese Zusage gilt ab dem Zeitpunkt der Einreichung für fünf Jahre, unabhängig davon, ob eine Zusammenarbeit zustande kommt. Für Informationen, die wir danach noch besitzen, gilt sie fort, bis die Informationen ohne unser Zutun öffentlich geworden sind.
8. Haftung
Verletzen wir diese Zusage, haften wir dem Einreicher für den daraus entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Einreicher kann zudem verlangen, dass wir die Verletzung unverzüglich beenden und ihre Folgen beseitigen, soweit das möglich ist.
9. Allgemeines
Diese Zusage ist einseitig: Nur wir sind gebunden. Sie begründet keinen Anspruch auf eine Zusammenarbeit, ein Erstgespräch oder eine Beteiligung und verpflichtet den Einreicher zu nichts. Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die Regelung, die ihrem Zweck am nächsten kommt.
Dieses Dokument wird bei jeder Einreichung elektronisch ausgestellt, mit Nummer, Zeitpunkt und einer Prüfsumme der eingereichten Angaben versehen und dem Einreicher per E-Mail übermittelt. Es ist ohne Unterschrift gültig.
Bereit, deine Idee einzureichen?
Zwei bis drei Absätze reichen. Die Vertraulichkeitszusage gilt ab dem Moment, in dem du auf „Bewerbung absenden“ klickst.